Was gilt für meine Heizung?
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz, Bio-Anteil, Förderung: In einer Minute wissen Sie, was für Ihre Heizung gilt – und was sich jetzt lohnt.
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Was sich mit dem neuen Gesetz ändert
Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz.
Keine Austauschpflicht
Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen – auch die frühere Pflicht zum Tausch nach 30 Jahren ist entfallen.
Freie Wahl der Heizung
Die 65-%-Erneuerbare-Pflicht ist gestrichen. Wärmepumpe, Gas, Öl, Hybrid, Fernwärme oder Biomasse sind möglich.
Bio-Treppe ab 2029
Ab 2029 muss ein steigender Bio-Anteil genutzt werden: 10 %, 2030 15 %, 2035 30 %, 2040 60 %. Das kann die Kosten erhöhen.
Jetzt noch hoch
Bis zu 70 % Zuschuss für eine neue klimafreundliche Heizung. Bonus und förderfähige Kosten sinken ab Februar 2027 schrittweise.
Wie viel Förderung bekommen Sie?
Ein paar Klicks – und Sie sehen Förderquote, Zuschuss und Eigenanteil für Ihren Heizungstausch. Unverbindlich und sofort.
Heizungsgesetz, Förderung & Tausch
Muss ich meine alte Heizung jetzt austauschen?
Nein. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen, solange sie funktionieren oder repariert werden können. Die frühere Pflicht, bestimmte Kessel nach 30 Jahren auszutauschen, gibt es mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz nicht mehr. Weiterhin gelten die Abgasmessung durch den Schornsteinfeger und ein sicherer Betrieb.
Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz?
Es gilt seit dem 29.07.2026 und ersetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG, „Heizungsgesetz“). Die Pflicht, beim Heizungstausch mindestens 65 % erneuerbare Energie zu nutzen, ist gestrichen. Sie können die Heizung wählen, die zu Ihrem Haus passt.
Darf ich noch eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen?
Ja. Neue Gas- und Ölheizungen werden aber nicht gefördert. Außerdem muss ab 2029 ein steigender Anteil Bio-Brennstoff genutzt werden („Bio-Treppe“). Wir rechnen Ihnen gern die Betriebskosten verschiedener Lösungen über die Jahre durch.
Was bedeutet die „Bio-Treppe“?
Wer mit Gas oder Öl heizt, muss ab 2029 schrittweise mehr klimafreundlichen Brennstoff nutzen: 2029 10 %, 2030 15 %, 2035 30 % und 2040 60 %. Ab 2045 soll das Heizen klimaneutral sein. Bio-Brennstoffe sind in der Regel teurer – das kann die Heizkosten erhöhen.
Wie hoch ist die Förderung für eine neue Heizung?
Für Wärmepumpe, Biomasse, Fernwärme-Anschluss oder Hybridheizung gibt es 30 % Grundförderung. Selbst bewohnende Eigentümer erhalten ggf. zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus (derzeit 16 %) und einen Einkommensbonus (bis 40 %). Insgesamt sind bis zu 70 % möglich. Für die erste Wohnung sind derzeit bis zu 28.000 € Kosten förderfähig. Ihren Wert schätzt der Förderrechner.
Warum lohnt es sich, nicht zu lange zu warten?
Maßgeblich ist das Datum des Förderantrags. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt halbjährlich: bis 31.01.2027 16 %, ab 01.02.2027 12 %, ab 01.08.2027 8 %, ab 01.02.2028 4 %, danach entfällt er. Auch die förderfähigen Kosten sinken zum 01.02. und 01.08. jeweils um 750 €.
Wer stellt den Förderantrag – und wann?
Den Antrag stellen Sie als Eigentümer bei der KfW (Programm 458), und zwar bevor die Arbeiten beginnen. Wir erstellen Ihnen das passende Angebot und unterstützen Sie mit den nötigen Unterlagen.
Ich bin Mieter – was gilt für mich?
Ob und wann die Heizung getauscht wird, entscheidet Ihr Vermieter. Die Umlage der Modernisierungskosten auf die Miete ist gedeckelt (50 Cent pro m² und Monat). Gern können Sie Ihr Ergebnis aus dem Heizungs-Check an Ihren Vermieter weitergeben.
Meine Heizung ist kaputt – was jetzt?
Rufen Sie uns direkt an: 02241 1469031. Oft lässt sich die Heizung reparieren. Ist ein Tausch nötig, beraten wir Sie zu Lösung und Förderung – auch kurzfristig.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Heizungs-Check und Förderrechner geben Ihnen eine erste Orientierung nach aktuellem Stand (November 2026) und ersetzen keine persönliche Beratung. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Stand: November 2026. Rechtliche und förderrechtliche Angaben ohne Gewähr.
Damit Ihre Heizung lange gut läuft
Lieber persönlich?
Wir beraten Sie zu Heizungstausch, Förderung und Wartung – in Siegburg und im Rhein-Sieg-Kreis.
